Kooperationsvereinbarungen zwischen den Hilfesystemen: Sucht-, Jugendhilfe und medizinische Versorgung

Die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation von Kindern, die in suchtbelasteten Familien aufwachsen, fordert Fachkräfte arbeitsfeld-, disziplin- und institutionsübergreifend. Die Thematik an sich ist bereits hochkomplex. Hinzu kommt, dass die Auseinandersetzung mit Konsum und Abhängigkeit von Stoffen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Mutter- bzw. Elternschaft und der Versorgung der Kinder wie kaum ein anderes Thema das persönliche Wertesystem der Mitarbeitenden in den unterschiedlichen Institutionen berührt.

Fachliche Qualifikationen, Sorgfalt, Verantwortungsbereitschaft und -fähigkeit sowie die Bereitschaft zur Selbstreflexion sind nur einige der Anforderungen, die dieses Arbeitsfeld an die Handelnden stellt – unabhängig von der bereits vorliegenden Arbeitsverdichtung und -überlastung. Eine weitere Herausforderung besteht in der erforderlichen Kooperation – dem gemeinsamen Handeln – von Institutionen, die kaum über eine Tradition der Zusammenarbeit verfügen, wie beispielsweise die Sucht- und die Jugendhilfe.

Dass eine systematische Kooperation zwischen verschiedenen Hilfesystemen unabdingbar für die Arbeit mit suchtbelasteten Müttern, Vätern, Eltern*1 und Kindern ist, steht heute nicht mehr zur Diskussion. Dennoch gelingt es den Hilfesystemen – wie beispielsweise der Sucht- und Jugendhilfe – nicht oder nur sehr mühevoll, die erforderliche Zusammenarbeit miteinander verbindlich und strukturiert zu vereinbaren.

Die Gründe dafür sind sicherlich vielfältig und es darf tatsächlich nicht unterschätzt werden, dass es eines umfangreichen Ressourceneinsatzes bedarf, eine verbindliche Kooperationsvereinbarung miteinander vor Ort zu entwickeln: Bis sich der Gewinn einer gelingenden Kooperation für alle Beteiligten im beruflichen Alltag auszahlt, braucht es anfänglich einen umfangreichen Prozess sowohl innerhalb der eigenen Institution als auch zwischen den an diesem Prozess beteiligten Institutionen/Einrichtungen/Behörden. Nach dem Abschluss einer Vereinbarung zur Kooperation braucht die Zusammenarbeit Übung und Pflege.

Es zahlt sich besonders aus, Kooperationsbeziehungen zu einem Zeitpunkt zu entwickeln, zu pflegen und zu erproben, zu dem keine aktuelle Krisensituation vorliegt. So ist es eher möglich, grundsätzliche Zielklärungen in aller Ruhe vorzunehmen, sich persönlich oder zumindest als Institution kennen zu lernen und gegenseitiges Vertrauen zu entwickeln. In Krisensituationen kann es dann deutlich leichter gelingen, unkompliziert und effektiv zusammenzuarbeiten.
Bei bestehender oder drohender Kindeswohlgefährdung ist die Situation oft von hohem Zeit- und Handlungsdruck geprägt und somit spannungsgeladen. Erst in dieser Situation Kooperation einzufordern, ohne sich zuvor über ein gemeinsames Handeln verständigt zu haben, kann kaum gelingen. Unser beruflicher Alltag, Hektik, eine Überfülle von (auch organisatorischen) Aufgaben lassen oft keinen Raum für diese so bedeutende Komponente der Beziehungsgestaltung.

Die Entscheidung, verbindlich und strukturiert kooperativ zu arbeiten, ist eine pragmatische Entscheidung. Sie bietet Chancen für die Zielgruppen, zu Verbesserungen zu gelangen und Chancen für das Hilfesystem, ein effektiveres Arbeiten mit diesen Zielgruppen zu erreichen.

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Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA
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Telefon: 0201. 24 84 171

Arbeitshilfe

Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Drogenhilfe, Jugendhilfe und medizinischer Versorgung